Am 06. sowie am 10. August 2010 findet gegen mich die Berufungsverhandlung aus der Verurteilung vom Dezember letzten Jahres statt. Ich wurde in erster Instanz zu 20 Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt, weil ich von meinem Recht auf Verteidigung Gebrauch machte und in meinem Selbstanzeigenprozess Beweisanträge zum Holocaustkomplex verlas. Das National-Journal berichtete damals umfangreich über dessen Inhalte.
Da meine Verteidigung mit Sachbeweisen, geschichtlichen Gegebenheiten und fundierten naturwissenschaftlichen Tatsachen auf Missgunst bei Oberstaatsanwalt Michael von Hagen (Leiter der für "Staats"schutzdelikte u.a. zuständigen Abteilung 11 der Staatsanwaltschaft Berlin) stieß, brachte dieser eine neue Anklage gegen mich wegen nun vierfacher Volksverhetzung auf den Weg.
Vierfache Volksverhetzung deshalb, weil ich es wagte, an vier Verhandlungstagen Beweisanträge zu verlesen.
Die Holocaustjustiz hat sich hier dankenswerterweise selbst als das entlarvt was sie tatsächlich ist, nämlich reine Scheinjustiz. Sie schafft Anklagen wegen vermeintlicher Holocaustleugnung und verwehrt dem Dissidenten durch Strafandrohung das verbriefte Menschenrecht, sich gegen diese Anklagen zu verteidigen.
Verteidigt sich der Dissident dennoch mittels der umfangreichen und fundierten Erkenntnisse der revisionistischen Wissenschaft, so darf er gewiss sein, dass gegen ihn erneut Anklage erhoben wird. Es fehlt nur noch der Scheiterhaufen vor dem Gerichtsgebäude und wir sind wieder bei den Ketzerprozessen der "Heiligen Inquisition" angelangt.
Im Rahmen dieser Scheingerichtsverfahren brachte ich in beiden Instanzen rund 240 Beweisanträge mit einem Gesamtumfang von annähernd 15.000 Seiten in das Verfahren ein.
Alle meine Beweisanträge, einschließlich der zur Offenkundigkeit selbst, wurden damals wegen vermeintlicher "Offenkundigkeit" abgelehnt.
Der "Richter" in der Berufungsinstanz setzte der ganzen Sache dann noch die Krone auf, als er wegen "Offenkundigkeit" sämtliche Beweisanträge binnen zweieinhalb Stunden abgelehnt hatte.
Ich überreichte ihm an diesem Tag Beweisanträge mit einem Umfang von etwa 7000 Seiten. Das darf nun als neuer Lese- und Prüfrekord in das Guinnessbuch der Justizrekorde eingetragen werden, da der Holocaust-Richter nur zweieinhalb Stunden zur Prüfung benötigte.
Wie es um die Offenkundigkeit nun tatsächlich bestellt ist, bewies eine kürzlich gestartete deutschlandweite Kampagne von deutschen Aufklärern und Forschern. Im Zuge dieser Kampagne wurden alle Gerichtspräsidenten der Landes- und Oberlandesgerichte sowie alle Generalstaatsanwälte der OMF-BRD mittels eines einheitlichen Schreibens dahingehend aufgefordert, mitzuteilen, was denn nun hinsichtlich des Holocaust als offenkundig erachtet werden kann.
Eigentlich hätte es eine Flut von Antworten geben müssen, denn dieses "nicht sühnbare, singuläre und einzigartige Verbrechen" ist schließlich so offenkundig wie der Tag 24 Stunde hat. Doch die erhoffte Postflut blieb leider aus und man hüllte sich entweder gänzlich in Schweigen, verwies an die Historiker oder Staatsanwaltschaften.
Natürlich wurden daraufhin alle Generalstaatsanwaltschaften befragt, doch auch dort konnte man nur einvernehmliches Schweigen vernehmen. So offenkundig ist diet Offenkundigkeit also in der bundesdeutschen Holocaust-Justiz.
Diese Vorgänge zeigen, dass die vermeintliche "Offenkundigkeit" doch nichts weiter als die Unwahrheit ist. Die Justiz war und ist zu keinem Zeitpunkt in der Lage darzulegen, was am Holocaust "offenkundig" ist.
Bild: henker-folter.de
Entweder mangelt es ihnen an Sachkenntnis oder sie haben Angst, sich als Werkzeuge fremder Herren über die Wahrheit bekennen zu müssen. Erinnert sei hier an den Stuttgarter Richter Fahsel, der in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 schreibt:
"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann".
Er schreibt weiter:
"Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind."
Am Ende schrieb Richter Fahsel:
"Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'."
Nun aber zurück zum Anfang, dem Scheingerichtsverfahren gegen mich.
Trotz dieser umfangreichen Beweisführung wurde ich im damaligen Selbstanzeigenprozess zu acht Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legten wir Revision ein, was dazu führte, dass das Kammergericht Berlin das Urteil kassierte und an das Landgericht Berlin zur Neuverhandlung zurückverwies.
Bedauerlicherweise liegt es dort nun seit fast einem Jahr auf Eis, obwohl ich diese Angelegenheit doch sehr gerne verhandelt gesehen hätte. (Wer diesbezüglich nähere Informationen haben möchte, dem darf ich die NJ-Berichterstattungen vom 14.06.2009 und vom 01.01.2010 empfehlen.)
Meine im Dezember 2009 wegen vierfacher Volksverhetzung erfolgte Verurteilung – sprich wegen der Verlesung von Beweisanträgen zum Holocaust – geht also im August in die zweite Runde.
Ich freue mich auf diese Verhandlung, denn es hat sich Dank des Bundes"verfassung"sgerichtes sowie ehemaliger Bundes"verfassung"srichter und auch hochrangiger jüdischer Persönlichkeiten ein Zustand eingestellt, den es bisher noch nie gegeben hat.
Mit der Entscheidung vom 4. November 2009 über die Verfassungsbeschwerde des kürzlich leider verstorbenen Rechtsanwalts Jürgen Rieger gegen das Verbot des Gedenkmarsches für den Führerstellvertreter R u d o l f H e ß hat der 1. Senat des Bundes"verfassung"sgerichtes das Verbot, den "Holocaust" zu leugnen oder zu verharmlosen (§ 130 Abs.3 StGB-BRD), bewusst und gewollt in eine Ruine verwandelt.
Die Karlsruher Richter stellten in ihrem Beschluss eindeutig fest, dass § 130 ein verbotenes Sondergesetz ist und zudem in den Schutzbereich des Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz eingreift.
Diese Ruine wird nun von uns bereitwilligen Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, in den Gerichtssälen Stück für Stück abgetragen.
Wir Deutschen haben die Pflicht, die Freiheit unseres Volkes wieder herzustellen und zu sichern.
Nur durch die erkämpfte Freiheit kann ein Volk aufs Neue aufblühen und letztlich überleben. Solange hier die Lügen der Feinde wüten, solange man uns knechtet, bewuchert und ausraubt, solange sind wir unfrei. Wir sind es unseren Frauen, Kindern, Familien und Volksgenossen schuldig!
Packen wir es an!
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Wenn Lüge, Haß und Rache wüten,
könnt Ihr die Wahrheit zwar verbieten,
doch, dass wir fest an Deutschland glauben,
kann uns der stärkste Feind nicht rauben,
Ihr mögt uns fesseln, foltern, töten,
wir stehen auf aus tiefsten Nöten,
so, wie die Sterne sich nicht biegen,
lässt sich die Treue nicht besiegen!
(Alexander Hoyer)
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Gruß
Der Honigmann
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