Hintergründe + Geschichte
Posts mit dem Label Justizskandale werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Justizskandale werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 14. September 2010

"Spieglein, Spieglein an der Wand: Sag mir, wer ist hier der Kriminelle im Land?"

Von Kevin Käther

Am 06. und 10. August 2010 tagte wieder einmal die Holocaust-Inquisition in Berlin. Das Tribunal bestand aus zwei Berufs- sowie zwei Laienrichtern (erweiterte kleine Strafkammer). Um es vorweg zu nehmen, es war wieder ein Scheingerichtsverfahren, indem SONDERGESETZE gegen einen Deutschen angewandt wurden, und da das Urteil über mich ja "im Namen des Volkes" ergangen ist, soll das Volk hiermit erfahren, wer das Urteil zu verantworten hat: Den Vorsitz dieses Prozesses hatte Herr Steitzer, der seine Unterstützung in der jungen Richterin namens Wolters fand. Die Laienrichterschaft war mit einer pädagogischen Unterrichtshilfe, Jaqueline Didszun, und einem Pensionär, Rainer Buchholz, besetzt.

Wie bereits in meinem Artikel vom 04.07.2010 im National-Journal berichtet, wurde die von mir eingelegte Berufung gegen das Urteil vom Dezember 2009 verhandelt. In erster Instanz wurde ich von den Rechtsbeugern zu 20 Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt, und das nur, weil ich von meinem Recht auf Verteidigung Gebrauch gemachte hatte, indem ich in meinem Selbstanzeigeprozeß Beweisanträge zum Holocaustkomplex stellte. Die Kammer der Berufungsinstanz hat dann das Urteil auf 15 Monate herabgesetzt, erhöhte jedoch die Bewährungszeit auf vier Jahre, da ich ein echter "Überzeugungstäter" sei – was ich auch zugebe –, bei dem "hinsichtlich der zu stellenden Sozialprognose Bedenken" bestünden. Denn dem erwarteten Kniefall und das Abschwören vor der "HEILIGEN INQUISITION" bin ich nicht nachgekommen – eben ein echter Ketzer!

Im Verfahren stellte ich in beiden Instanzen rund 240 Beweisanträge mit einem Gesamtumfang von annähernd 15.000 Seiten. Wie nicht anders zu erwarten war, wurden all diese Beweisanträge mit vorgetäuschter und erlogener "Offenkundigkeit" des Holocausts abgelehnt. Vorgetäuscht und erlogen deshalb, da (mittlerweile) offensichtlich die einzige Offenkundigkeit des Holocausts nur noch darin besteht, daß er tatsächlich eben nicht offenkundig ist.

Zum Beispiel gab es vor einigen Monaten eine deutschlandweite Kampagne von Wahrheitssuchern und Laienhistorikern, bei der sämtliche Gerichtspräsidenten der Landes- und Oberlandesgerichte der BRD durch ein Schreiben aufgefordert wurden, mitzuteilen, was hinsichtlich des Holocausts rechtswirksam als offenkundig gilt. Das Ergebnis war, daß die Gerichte sich nicht im Stande sahen, hierüber eine verbindliche Aussage zu machen. Man hüllte sich entweder in Schweigen, verwies unter Angabe der Nichtzuständigkeit an die BRD-Hofhistoriker oder gleich an die Staatsanwaltschaften. Daraufhin wurden auch alle Generalstaatsanwaltschaften befragt, doch auch dort konnte man nur einvernehmliches Schweigen vernehmen.

Hält man sich hierzu die Vielzahl der verschieden offiziell publizierten Opferzahlen alleine für Auschwitz vor Augen, die von 66.000 bis 8 Millionen reichen (Cyrus Cox, Die offiziellen Auschwitz-Opferzahlen, Concept Veritas, 2010, S. 60), ist die Unfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, rechtsverbindliche Kriterien zur Offenkundigkeit des Holocaust zu definieren, verständlich.

Ein weiteres Beispiel und eine direkte Vorgabe zur tatsächlichen Offenkundigkeit des Holocaust kommt aus den Reihen der "anerkannten" Historiker selbst. Der von den BRD-Hofhistorikern immer wieder gern zitierte Holocaustspezialist Raul Hilberg mußte kurz vor seinem Tod, im Juni 2006, zugeben, daß im Hinblick auf die Holocaustgeschichtsschreibung noch erheblicher Forschungsbedarf bestehe. Hilberg, Verfasser der drei Bände umfassenden Dokumentation "Die Vernichtung der europäischen Juden" konstatierte: "Wir wissen erst etwa zwanzig Prozent über den Holocaust." (Der Standard, Wien, 10.6.2006, S. 42) Dem pflichtete auch Jürgen Heynsel vom Jüdischen Historischen Institut Warschau bei: "Die entscheidende Etappe beim Schreiben der Geschichte des Holocaust haben wir noch vor uns.". ("Neues Deutschland" vom 13.10.2009: "Kein Schindler")

Damit dürfte jedem denkenden Menschen bewußt werden, daß die von den Gerichten angewandte Offenkundigkeits-"Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofes auf einer Täuschung beruht. Nun liegt der Wahnwitz aber genau darin, daß des für einen wegen "Leugnung des Holocausts" Angeklagten nichts näher liegendes gibt, als sich mit Beweisanträgen zum Anklagegegenstand, dem Holocaust, zu verteidigen.

Nichts anderes habe ich getan, wie auch schon zuvor Horst Mahler, Sylvia Stolz, Ernst Zündel, Dirk Zimmermann und viele andere mehr.

Sämtliche dieser Scheingerichtsverfahren endeten in einer Farce, da mit der vorgetäuschten Offenkundigkeit den Angeklagten das Recht zur Verteidigung entzogen wurde.

Die politische Gesinnungsjustiz in der BRD hat damit einen Stand erreicht, der sie als ein totalitäres System demaskiert. Es werden Sondergesetze gegen Dissidenten angewandt, die dem Andersdenkenden seine verbrieften Grund- und "Menschenrechte" verwehren. Die Gerichte verweigern den wegen "Meinungsverbrechen" Angeklagten das Recht auf Verteidigung gegen den Vorwurf der Anklage und überziehen diesen mit neuen Anklagen, sofern er sich nicht knebeln läßt. Paradoxerweise, die Doppelmoral des Systems kennzeichnend, urteilte das Bundes"verfassungs"gericht über jene Kollegen, die Meinungsverbrecher zur Rechenschaft ziehen, wie folgt (2 BvR 2560/95):

"Ein Richter, der für ein bloßes Meinungsdelikt eine langjährige Haftstrafe verhängt, begeht einen unerträglichen Willkürakt und damit Rechtsbeugung... Rechtsbeugung ist schweres Unrecht. Wenn Rechtsbeugung aber zu Freiheitsentzug führt, handelt es sich um schwerstes kriminelles Unrecht!"

Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist hier der Verbrecher im Land?!

Nach Orwell ist diese Schizophrenie nur im "Zwiedenken" geübten Personen widerspruchsfrei möglich.

Die damit befaßten Gerichte sind bzw. wären angesichts dieser Umstände und meiner Einwände hinsichtlich der Holocaustgeschichtsschreibung von Amtswegen verpflichtet, die Beweiserhebungen meinerseits zu prüfen. "Offenkundige Tatsachen" gelten nämlich nur solange, bis neue Erkenntnisse zu Tage treten, die den bisher als "offenkundig" angenommenen Tatsachen widersprechen. Sollen weiterhin alle noch zu erwartenden neuen Erkenntnisse, die nach Raul Hilberg immerhin 80 Prozent der Holocaustforschung ausmachen, von den BRD Gerichten mit der Begründung der "Offenkundigkeit" ignoriert und sanktioniert werden?!

Der Verhandlungsverlauf

Nun aber zum Hauptgeschehen, dem eigentlichem Verhandlungsverlauf. Das Verfahren an sich gestaltete sich recht kurz. Auf das Verlesen von Beweisanträgen zum Holocaust verzichtete ich, da ich diesbezüglich bereits alles vorgebracht hatte. Meine vorgelegten Beweise sind bereits aktenkundig und so kann nicht behauptet werden, daß man dies alles nicht gewußt hätte. Meine Einlassung beschränkte sich, abgesehen vom Geständnis zu meinem Verteidigungsverhalten, überwiegend auf die "Verfassungs"widrigkeit des § 130 StGB-BRD. Hierzu verlas ich ein Gutachten zur Bedeutung des Beschlusses des 1. Senats des Bundes"verfassungs"gerichts vom 4. November 2009 für § 130 Abs. 3 StGB (1 BvR 2150-08). In diesem Gutachten offenbaren die Entscheidungsgründe die "verfassungs"rechtliche Fehlerhaftigkeit des § 130 Abs. 3 StGB in dreierlei Hinsichten:

1. Die Norm ist ein meinungsbeschränkendes Sondergesetz und als solches von Artikel 5 Abs. 1 GG verboten, indem es die Strafbarkeit nicht an die Leugnung pp. von Völkermorden allgemein knüpft, sondern an die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Taten dieser Art (Entscheidungsgründe Textziffer 48 ff., insbesondere Tz 61).

2. Die Bestimmung des "öffentlichen Friedens" als Schutzgut bedarf nach der "Wechselwirkungslehre" der verfassungskonformen Reduktion dahingehend, daß die "Friedlichkeit" gewährleistet wird. Bezweckt ist danach "der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind, das heißt den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren. Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschüchtern." (Textziffer 78)

3. Das Tatbestandsmerkmal "Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören" ist zu unbestimmt und hat deshalb im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz der Verfassung (Artikel 103 Abs. 2 GG) nur die Bedeutung eines "Korrektivs" im Sinne einer "Wertungsformel zur Ausscheidung nicht strafwürdig erscheinender Fälle". (Textziffer 94)

Weiterhin zitierte ich jene Stimmen, die sich bereits öffentlich gegen den Maulkorbparagraphen § 130 StGB-BRD ausgesprochen haben, diesen anprangerten oder sogar dessen Abschaffung forderten. Zu diesen Persönlichkeiten zählten die Ex-Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und Winfried Hassemer ebenso, wie die jüdischen Persönlichkeiten Henryk M. Broder, Gilad Atzmon, Yehuda Elkana, Oliver Stone, Hajo G Meyer und Geoffrey Alderman vom Jewish Chronicle.

Im Anschluß daran prangerte ich die Tatsache an, daß man sich als Angeklagter in Holocaustprozessen nicht verteidigen darf, obwohl die Verteidigung das grundlegendste Element in einem Strafprozeß ist. Mein Ketzerprozeß veranschaulicht diesen Umstand mit eindringlicher Deutlichkeit. Der Vorsitzende Steitzer quittierte mir diesen Umstand dankenswerterweise sogar, indem er mir ins Urteil auf Seite 12 schrieb:

"Auch die Tatsache, daß der Angeklagte sämtliche Äußerungen im Rahmen seines Verteidigungsverhaltens vorbrachte, stehen nach Auffassung der Kammer einer Bestrafung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB nicht entgegen. Im Rahmen der geltenden Rechtsordnung sind offiziell bestimmte Verteidigungsverhalten ausgeschlossen."

Dieses richterliche "Geständnis" ist das Bekenntnis, Holocaust-Dissidenten total rechtlos zu machen und die international verbrieften Menschenrechte bewußt auszuhebeln. Im Übrigen ist die oben genannte Formulierung ohnehin verklausulierter Schwachsinn, denn was bitte ist ein "offiziell bestimmtes Verteidigungsverhalten" und wer definiert das? Mein (selbst)bestimmtes Verteidigungsverhalten lag schlichtweg darin, daß ich Erklärungen verlesen, Beweisanträge eingebracht und Anträge zur Ladung von Zeugen zu einem bestimmten geschichtlichen Ereignis gestellt habe, von dem ich überzeugt bin, daß es anders verlaufen ist, als es uns die Geschichtsschreibung der Sieger der Weltkriege suggeriert.

Unbeachtet in der Urteilsbegründung blieb zudem die Tatsache, daß ich vor der Verlesung meiner Beweisanträge den Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit gestellt hatte, um eben niemanden "verhetzen" zu können bzw. um meine Verteidigung gegen den Vorwurf der "Leugnung des Holocaust" ohne neue Straftaten im Sinnes des § 130 StBG-BRD zu gewährleisten. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, wodurch ich quasi genötigt wurde, im Rahmen meiner Beweiserhebungen erneut "Volksverhetzungen" zu begehen.

Im Plädoyer meines Verteidigers kam dann noch einmal zur Sprache, daß der Tatbestand der "Leugnung" keinesfalls erfüllt sein kann, denn um einen Sachverhalt leugnen zu können, muß man am "Ort des Geschehens" gewesen sein. Weiterhin verdeutlichte er die Schwierigkeit des Verteidigers, seinen Mandanten in solchen Verfahren verteidigen zu können. Er machte auf die vernachlässigte Fürsorgepflicht der damals betrauten Kammer aufmerksam und beantragte, mich freizusprechen. Zum dann folgenden Plädoyer von Staatsanwalt Pritzel bleibt nicht viel zu sagen, denn dieses machte den Eindruck, nur aus auswendig gelernten Textbausteinen zu bestehen, die so oder so ähnlich auch schon in den anderen Holocaustprozessen vorgetragen wurden. Er gab zwar zu, daß es überall vermehrt zu Unmutsbekundungen hinsichtlich des § 130 StGB kommt, diese aber völlig irrelevant seien, "da § 130 StGB-BRD verfassungskonform ist" und der Gesetzgeber bislang auch noch nichts dagegen unternommen hätte.

Dann wurde mir das Schlusswort erteilt. Ich ging auf das Plädoyer des Staatsanwaltes ein. Ich machte deutlich, daß die Gerichte und die Staatsanwaltschaften Organe der Rechtspflege sind und es nicht nur ihre Pflicht ist, Recht anzuwenden, sondern auch Gesetze abzuändern, falls diese mit dem Recht in Konflikt stehen. Anhand der "Menschenrechtsverbrechen" gegen die oben bereits genannten Dissidenten verdeutlichte ich, daß hier erheblicher Handlungsbedarf besteht und diese Verletzungen der Grund- und "Menschenrechte" nicht länger geduldet werden könnten und dürften. Ich forderte letztlich die Abschaffung der Scheingerichtsbarkeit in Holocaustprozessen.


Die Verantwortungslosigkeit und das Desinteresse im Hinblick auf Gesetzesänderungen spiegelten sich dann am folgenden Verhandlungstag im Urteil von fünfzehn Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung wider. Die Revision gegen dieses Urteil ist eingelegt. Sollte die Revision nicht erfolgreich sein, so kann auf eine "Verfassungs"beschwerde nicht verzichtet werden.

Interessant ist noch, daß ich eine Woche nach meiner Verurteilung eine erneute Ladung für den 25.10.2010 und 01.11.2010 um jeweils 9.00 Uhr im Saal 621 des Landgerichtes Berlin erhalten habe. Diesmal soll meine Selbstanzeige neu verhandelt, denn, wie bereits bekannt geworden ist, hat das Kammergericht das Urteil wegen fehlender Öffentlichkeit kassiert und zurückverwiesen. Im kommenden Gerichtsverfahren sind Lea Rosh, Ernst Nolte und der "Antisemitismusprofessor" Wolfgang Benz als Zeugen geladen. Eine rege Öffentlichkeit ist dieses Mal sehr erwünscht. Man darf gespannt sein!

Zu guter Letzt möchte ich mich noch mal bei all jenen bedanken, die mir treu zur Seite stehen und mich unterstützt haben.

Ich grüße Freund und Feind gleichermaßen und verbleibe in der Hoffnung, daß auch jene endlich wach werden, die im Moment noch verblendet und irregeleitet sind.

Spendenkonto:
Kevin Käther
Deutsche Bank
Bankleitzahl: 12070024
Kontonummer: 391104700
IBAN: DE80120700240391104700
BIC/SWIFT: DEUTDEDB160
E-Post: kevinkaether@gmx.de

"Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht." (Benjamin Franklin)

Wer die Wahrheit nicht kennt,
ist nur ein Dummkopf.
Wer sie aber kennt,
und sie eine Lüge nennt ist ein Verbrecher.

(Bertholt Brecht)

Kevin Käther
Berlin, den 8. September 2010

http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/kevins_berufungsverhandlung.htm
.
Gruß
Der Honigmann
.

Dienstag, 3. August 2010

Der für Verfahren zu den Anschlägen am 11.9.2001 zuständige Richter hat Verbindungen zu der vom Bankhaus Rothschild finanzierten Mossad-Tarnfirma ICTS


Von Christopher Bollyn Übersetzung von Luftpost-kl

Er ist sehr krass und man wird ihn mir wahrscheinlich übelnehmen, aber es gibt einen Spruch, der sich manchmal als sehr nützlich erweist: „Geld ist das beste Schmiermittel.“ Es erleichtert einem das Weiterleben. (Alvin K. Hellerstein)
Diese angeblich unabhängige Justiz ist so korrupt. (Ellen Mariani, Witwe eines Opfers der Anschläge am 11.9.)
Er versteht nicht, was wir verloren haben. Er will uns auf kalte und pragmatische Weise abfertigen – mit Dollars und Cents. Er hofft, dass jeder das Geld nimmt und abhaut. (Mike Low, Vater von Sara, einer Flugbegleiterin auf Flug 11 der American Airlines)

Der US-Bezirksrichter Alvin K. Hellerstein, ein orthodoxer Jude, der für alle mit dem 11.9. zusammenhängenden Verfahren zuständig ist, wird selten in den Nachrichten erwähnt. Obwohl sein Name gelegentlich in der Presse auftaucht – zuletzt im April, als er einen „Geldgeber der Terroristen“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilte – ist der sehr verschwiegene Jurist, bei dem auch alle durch den 11.9. veranlassten Schadensersatzklagen landen, den meisten Amerikanern völlig unbekannt.

Das ist natürlich beabsichtigt, weil bei jeder Diskussion über den in dem New Yorker Stadtteil Bronx geborenen Richter seine zionistischen Wurzeln und seine engen Beziehungen zum Staat Israel bekannt würden; sein Sohn Joseph Z. Hellerstein lebt in einer jüdischen Siedlung im Westjordanland und arbeitet als Anwalt für Amit,Pollak & Matalon, eine der wichtigsten Kanzleien Israels.

Am 2. Mai hat allerdings Mireya Navarro (s. ) in der NEW YORK TIMES über Richter Hellerstein einen Artikel veröffentlicht. Unter dem Titel „Empathetic Judge in 9/11 Suits Seen by Some as Interfering“ (Mitfühlendem Richter wird vorgeworfen, in Entschädigungsverfahren zum 11.9. zu großzügig zu sein, s. ) stimmt eine verständnisvolle Zeitung –die auch schon an der Vertuschung der wahren Hintergründe des 11.9. beteiligt war – ein Lobeshymne auf den Richter an, obwohl Hellerstein „wiederholte Bitten um ein Interview“ abgelehnt hat.

  • Warum hat „der einfühlsame Jurist“, der sich seit Jahren um Entschädigungsverfahren im Zusammenhang mit dem 11.9. „kümmert“ und dem die NEW YORK TIMES bescheinigt, „von sozialer Verantwortung getrieben zu sein“, dieser Zeitung ein Interview verweigert?
  • Warum lehnt es ein so wichtiger Richter an einem derart kritischen Punkt für die (Glaubwürdigkeit der offiziellen) „Story“ über den 11.9. und die US-Geschichte ab, den Medien Auskunft zu geben?

Die „Lobhudelei“ in der NEW YORK TIMES endet mit der kaum noch zu überbietenden Übertreibung, Richter Hellerstein sei „jetzt der (unsterbliche) Elvis der durch den 11.9. Geschädigten“. Der Artikel wurde ganz offensichtlich geschrieben, um Hellerstein vor einer
immer skeptischer werdenden Öffentlichkeit in einem strahlenden Licht erscheinen zu lassen, bevor er das Buch über die Entschädigungsverfahren zum 11.09. für immer schließt, ohne es auch nur in einem einzigen Verfahren zum Prozess kommen zu lassen.

  • Warum will sich Hellerstein, wenn er tatsächlich „so moralisch hochstehend und taktvoll“ ist, wie ihm sein ehemaliger Partner in der Anwaltskanzlei Stroock, Stroock & Lavan bescheinigt hat, nicht zu den Entschädigungsverfahren im Zusammenhang mit dem 11.9. äußern?

Es gibt natürlich nur einen Grund für ihn, warum er die Medien meidet – er hat etwas zu verbergen und möchte deshalb nicht im Rampenlicht stehen. Alvin Hellerstein ist bestimmt kein Held. Er hat den Angehörigen der Opfer des 11.9. acht Jahre lang die ihnen zustehende Gerechtigkeit verweigert – indem er jede Untersuchung blockiert und allen Familien das vorenthalten hat, was sie am dringendsten wünschten – einen öffentlichen Prozess, in dem untersucht worden wäre, wer wirklich für die Terrorangriffe verantwortlich war, durch die sie ihre Lieben verloren haben.

Hellerstein hat bei der Vertuschung der tatsächlichen Geschehnisse am 11.9. eine Schlüsselrolle gespielt, weil er jede geforderte juristische Untersuchung und alle beantragten Gerichtsverhandlungen verhindert hat.

Seit Jahren versuche ich die Hypothese zu untermauern, dass der israelische Geheimdienst an den unter falscher Flagge durchgeführten Terroranschlägen am 11.9. beteiligt war; in meinem Online-Buch „Solving 9-11 – The Deception that Changed the World“ (Aufklärung des 11.9. – Der Betrug, der die Welt veränderte) und in zahlreichen Artikeln habe ich darauf hingewiesen, dass die Schlüsselfiguren in der offiziellen Story über den 11.9. alle Verbindungen zum israelischen Geheimdienst, dem Mossad, haben.

Michael Chertoff leitete zum Beispiel die Pseudountersuchung des F.B.I. (der US-Bundespolizei), die nur dazu diente, über 99 Prozent des Stahlschrotts der (gesprengten) Türme des World Trade Centers möglichst schnell nach China und in andere asiatische Länder zu schaffen, um Beweise zu vernichten. Chertoff, ein orthodoxer Jude, der den gleichen zionistischen Organisationen in New York angehört wie Hellerstein, ist israelischer Staatsangehöriger, und seine Mutter war eine der ersten Agentinnen des Mossad.

Hellerstein, der alle mit dem 11.9. in Zusammenhang stehenden Verfahren geleitet hat, steht über seinen Sohn Josef ebenfalls mit dem Mossad in Verbindung. Das ist von entscheidender Bedeutung, weil eines der in den Entschädigungsverfahren zum 11.9. hauptsächlich beschuldigten Unternehmen die vom Mossad kontrollierte, für die Sicherheit auf Flughäfen zuständige Firma International Consultants on Targeted Security / ICTS N.V. ist, der auch die Sicherheitsfirma Huntleigh U.S.A. gehört; das ist die Firma, die für die Überprüfung
und Durchsuchung der Flugpassagiere verantwortlich war, die an Bord der an den Anschlägen am 11.9. beteiligten Passagierflugzeuge gingen.

Das israelische Unternehmen ICTS ist also eine der Flughafen-Sicherheitsfirmen, denen eine Mitschuld an den Terroranschlägen am 11.9. vorgeworfen wird. Bei einer Gerichtsverhandlung über die Vorgänge am 11.9. hätten ICTS und Huntleigh Auskunft geben müssen, wer am 11.9. an ihren Sicherheitskontrollpunkten eingesetzt war, und auch erklären müssen, wie die 19 Terroristen in die Flugzeuge einsteigen konnten, obwohl ihre Namen überhaupt nicht auf den Passagierlisten standen.

Weil Richter Hellerstein keine einzige Gerichtsverhandlung zugelassen hat, wurde auch jede Untersuchung der tatsächlichen Geschehnisse am 11.9. blockiert.
Hellerstein stand in den Entschädigungsverfahren in einem klaren Interessenkonflikt, weil sein Sohn Rechtsanwalt in der Kanzlei Amit, Pollak & Matalon ist, die der Cukierman & Company, der Muttergesellschaft der ICTS, sehr verbunden ist und für diese arbeitet. Cukierman& Co wird von Roger Cukierman und seinem Sohn Edouard geleitet. Vorher war Roger Cukierman

Vorstandsvorsitzender der Edmond de Rothschild Group und Vorsitzender der Israel General Bank.
Er war auch Vorsitzender mehrerer von der Rothschild Group gegründeten RisikokapitalFonds.

Einer dieser Fonds, der Catalyst Fund, wird von Boaz Harel, einem geschäftsführenden Teilhaber mit privaten Anteilen an der Firma Cukierman & Co geleitet, der zur Zeit der Anschläge am 11.9. auch Chef der ICTS war.
Der Rothschild/Cukierman gehörende Catalyst Fund hat auch in die (Rüstungs-)Firma Cyalume investiert , die von SCP Partners betrieben wird, an der auch (der israelische Verteidigungsminister) Ehud Barak beteiligt ist.

Der israelische Mossad scheint ein ganzes Geflecht von Firmen zu betreiben, an deren Spitze aber immer die gleiche kleine Gruppe von Leuten steht. Ihre Namen sind denen, die sich mit diesem kriminellen zionistischen Netzwerk befassen, fast alle bekannt.
Einer der führenden Köpfe des Catalyst Fund und der Firma Cyalume ist zum Beispiel Yair Shamir, der Sohn Yitzhak Shamirs, des wohl bekanntesten israelischen Premierministers mit terroristischer Vergangenheit.

Richter Hellersteins Sohn Joseph arbeitet also für eine Anwaltskanzlei, die das Unternehmen vertritt, das die Firma besitzt, die in den Entschädigungsverfahren zum 11.9. zu den Hauptbeschuldigten gehört. Der Richter befand sich deshalb in einem offensichtlichen, wahrscheinlich sogar kriminellen Interessenkonflikt, der weder ignoriert noch zugelassen werden durfte.

Sowohl Alvin Hellerstein als auch sein Sohn Joseph arbeiteten für die sehr bekannte jüdische Anwaltskanzlei Stroock, Stroock & Lavan, bevor sie ihre jetzigen Positionen einnahmen. Präsident Bill Clinton berief Alvin Hellerstein 1998 an das US-Bezirksgericht in New
York, und Joseph zog 2001 nach Israel um. Weil sie beide wissen, dass der geschilderte Interessenkonflikt besteht, wollen sie den Medien keine Interviews geben. Die Kanzlei Stroock, Stroock & Lavan spielte auch schon im Vorfeld des 11.09. eine Schlüsselrolle.
Sie vertrat die Firma Silverstein Properties, als Larry Silverstein im Juli 2001 das World Trade Center leaste.

Sie vertrat auch Goldman Sachs, den US-Versicherungskonzern A.I.G. und die Firma Cerberus Capital Management , drei der betrügerischsten Unternehmen, die von den Billionen-Dollar-Entschuldungszahlungen der Regierungen George W. Bushs und Barack Obamas am meisten profitierten.

Stroock hat schon immer hochrangige Zionisten wie die Rothschilds vertreten:
Der auf Firmengeschichte spezialisierte Historiker Jethro Lieberman schrieb:

„Anfangs hat die Kanzlei vor allem für den deutsch-jüdischen Klüngel gearbeitet: Zu nennen sind Otto H. Kahn, Felix M. Warburg,Walter N. Rothschild und Jacob Schiff. Schon die drei jüdischen Gründungspartner (der Kanzlei) haben viel Geld für jüdische Organisationen gespendet, für die 1889 gegründete Educational Alliance, das Montefiore Hospital for Chronic Invalids, das Jewish Board of Guardians, die Federation for the Support of Jewish Philanthropic Societies of New York City und das Jewish Theological Seminary of America, zu dem die Chertoff-Familie gute Beziehungen hat.

Die enge familiäre Verbindung des Richters Hellerstein zu der von Rothschild finanzierten Mossad-Firma, die mitverantwortlich für die Terroranschläge am 11.9. ist, erklärt, warum er für die Abwicklung der Entschädigungsverfahren in Zusammenhang mit dem 11.9. ausgewählt wurde. Hellerstein wurde ausgesucht, weil er die Aufklärung des Betruges vom 11.9. verhindern und die Schuldigen schützen musste – indem er jede mögliche Untersuchung blockierte und keine Gerichtsverhandlung zuließ.

Wenn Richter Alvin K. Hellerstein das Buch der Entschädigungsverfahren zum 11.9. schließen wird und alle Fälle ohne Gerichtsverhandlung abgewickelt sind, wird er sich wahrscheinlich in Israel zur Ruhe setzen. Weil er sehr wohl weiß, dass er und seine zionistische Klientel so vielen Menschen die ihnen zustehende Gerechtigkeit versagt haben, wird ihn seine Angst nicht in Frieden unter denjenigen leben lassen, die er so schändlich
betrogen hat.

Vom Autor angegebene Quellen und empfohlene Artikel:
Bollyn, Christopher, „The Murderous Mossad and 9-11″, March 23, 2010

http://www.bollyn.com/mossad-madness-and-9-11

Bollyn, Christopher, „Is 9-11 Judge Hellerstein Working for Israel?“ October 23, 2007

http://www.rumormillnews.com/cgi-bin/archive.cgi?read=111821

Bollyn, Christopher, „The Judicial Hijacking of the 9-11 Victim Lawsuits“, April 14, 2006

http://www.bollyn.com/the-judicial-hijacking-of-the-9-11-victim-lawsuits

Bollyn, Christopher, „9-11 Judge Hellerstein ‘Slams’ 9-11 Widow Ellen Mariani“, December
6, 2007

http://www.rumormillnews.com/cgi-bin/archive.cgi?read=114654

Bollyn, Christopher, „Judge Forces Families to Settle Out of Court“, September 9, 2007

http://www.bollyn.com/judge-forces-families-to-settle-out-of-court

Bollyn, Christopher, „Elbit – The Hellerstein Connection to 9-11″, August 3, 2009

http://www.bollyn.com/elbit-the-hellerstein-connection-to-9-11

Bollyn, Christopher, „Michael Chertoff’s Childhood in Israel“, October 26, 2007

http://www.bollyn.com/michael-chertoffs-childhood-in-israel

„Empathetic Judge in 9/11 Suits Seen by Some as Interfering“, By Mireya Navarro, New
York Times, May 2, 2010

http://www.nytimes.com/2010/05/03/nyregion/03judge.html

Guide to Judiciary Policies & Procedures, Chapter 2, especially on Conflicts of Interest

http://www.uscourts.gov/guide/vol2/ch2a.html

„NY man sentenced in terrorism financing case“, By Colleen Long, Associated Press, April
19, 2010

http://www.google.com/hostednews/ap/article/ALeqM5iYB6tT4cqRZDhGZAS86TkTtfhw_A

D9F6FTA81
„Silverstein Seeks Unsealing of Property Damage Deal“, by Mark Hamblett, New York Law
Journal, April 16, 2010

http://www.law.com/jsp/nylj/PubArticleNY.jsp?id=1202448140032&Silverstein_Seeks_Unsealing_

of_Property_Damage_Deal&hbxlogin=1
Website of Amit, Pollak, Matalon & Co. on Joseph Z. Hellerstein
4/7

http://www.apm-law.com/3attorneys/joe_hellerstein.htm

Website of Catalyst Fund on Boaz Harel and Cyalume

http://www.catalyst-fund.com/index.php?page_id=24

http://www.catalyst-fund.com/index.php?page_id=77

Website of Cukierman & Company on Roger Cukierman and Boaz Harel

http://www.cukierman.co.il/content.php?id=140

http://www.cukierman.co.il/content.php?id=128

Website of Stroock, Stroock & Lavan

http://www.stroock.com/index.cfm

http://lupocattivoblog.wordpress.com/2010/08/03/der-fur-verfahren-zu-den-anschlagen-am-11-9-2001-zustandige-richter-hat-verbindungen-zu-der-vom-bankhaus-rothschild-finanzierten-mossad-tarnfirma-icts/#more-2277
.
Man stelle sich mal vor, daß solche oder ähnliche Aussagen ohne sofortige Nachweise erstellt würden, kämen sofort die Gutmenschen, Nestbeschmutzer , Mediengläubigen und andere Besserwissern "aus-dem-Quark" und die Beschimpferei begänne sofort.

Alle anderen Thematiken von den Vorgenannten müssen nicht bewiesen werden - nur herausgeschrien - das reicht.
.
Gruß
Der Honigmann
.

Dienstag, 6. Juli 2010

Der Gejagte wird zum Jäger - Es wird wieder heiß an der Holocaustfront

Von Kevin Käther

Am 06. sowie am 10. August 2010 findet gegen mich die Berufungsverhandlung aus der Verurteilung vom Dezember letzten Jahres statt. Ich wurde in erster Instanz zu 20 Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt, weil ich von meinem Recht auf Verteidigung Gebrauch machte und in meinem Selbstanzeigenprozess Beweisanträge zum Holocaustkomplex verlas. Das National-Journal berichtete damals umfangreich über dessen Inhalte.

Da meine Verteidigung mit Sachbeweisen, geschichtlichen Gegebenheiten und fundierten naturwissenschaftlichen Tatsachen auf Missgunst bei Oberstaatsanwalt Michael von Hagen (Leiter der für "Staats"schutzdelikte u.a. zuständigen Abteilung 11 der Staatsanwaltschaft Berlin) stieß, brachte dieser eine neue Anklage gegen mich wegen nun vierfacher Volksverhetzung auf den Weg.

Vierfache Volksverhetzung deshalb, weil ich es wagte, an vier Verhandlungstagen Beweisanträge zu verlesen.

Die Holocaustjustiz hat sich hier dankenswerterweise selbst als das entlarvt was sie tatsächlich ist, nämlich reine Scheinjustiz. Sie schafft Anklagen wegen vermeintlicher Holocaustleugnung und verwehrt dem Dissidenten durch Strafandrohung das verbriefte Menschenrecht, sich gegen diese Anklagen zu verteidigen.

Verteidigt sich der Dissident dennoch mittels der umfangreichen und fundierten Erkenntnisse der revisionistischen Wissenschaft, so darf er gewiss sein, dass gegen ihn erneut Anklage erhoben wird. Es fehlt nur noch der Scheiterhaufen vor dem Gerichtsgebäude und wir sind wieder bei den Ketzerprozessen der "Heiligen Inquisition" angelangt.

Im Rahmen dieser Scheingerichtsverfahren brachte ich in beiden Instanzen rund 240 Beweisanträge mit einem Gesamtumfang von annähernd 15.000 Seiten in das Verfahren ein.

Alle meine Beweisanträge, einschließlich der zur Offenkundigkeit selbst, wurden damals wegen vermeintlicher "Offenkundigkeit" abgelehnt.

Der "Richter" in der Berufungsinstanz setzte der ganzen Sache dann noch die Krone auf, als er wegen "Offenkundigkeit" sämtliche Beweisanträge binnen zweieinhalb Stunden abgelehnt hatte.

Ich überreichte ihm an diesem Tag Beweisanträge mit einem Umfang von etwa 7000 Seiten. Das darf nun als neuer Lese- und Prüfrekord in das Guinnessbuch der Justizrekorde eingetragen werden, da der Holocaust-Richter nur zweieinhalb Stunden zur Prüfung benötigte.

Wie es um die Offenkundigkeit nun tatsächlich bestellt ist, bewies eine kürzlich gestartete deutschlandweite Kampagne von deutschen Aufklärern und Forschern. Im Zuge dieser Kampagne wurden alle Gerichtspräsidenten der Landes- und Oberlandesgerichte sowie alle Generalstaatsanwälte der OMF-BRD mittels eines einheitlichen Schreibens dahingehend aufgefordert, mitzuteilen, was denn nun hinsichtlich des Holocaust als offenkundig erachtet werden kann.

Eigentlich hätte es eine Flut von Antworten geben müssen, denn dieses "nicht sühnbare, singuläre und einzigartige Verbrechen" ist schließlich so offenkundig wie der Tag 24 Stunde hat. Doch die erhoffte Postflut blieb leider aus und man hüllte sich entweder gänzlich in Schweigen, verwies an die Historiker oder Staatsanwaltschaften.

Natürlich wurden daraufhin alle Generalstaatsanwaltschaften befragt, doch auch dort konnte man nur einvernehmliches Schweigen vernehmen. So offenkundig ist diet Offenkundigkeit also in der bundesdeutschen Holocaust-Justiz.

Diese Vorgänge zeigen, dass die vermeintliche "Offenkundigkeit" doch nichts weiter als die Unwahrheit ist. Die Justiz war und ist zu keinem Zeitpunkt in der Lage darzulegen, was am Holocaust "offenkundig" ist.

Bild: henker-folter.de

Entweder mangelt es ihnen an Sachkenntnis oder sie haben Angst, sich als Werkzeuge fremder Herren über die Wahrheit bekennen zu müssen. Erinnert sei hier an den Stuttgarter Richter Fahsel, der in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 schreibt:

"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann".

Er schreibt weiter:

"Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind."

Am Ende schrieb Richter Fahsel:

"Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'."

Nun aber zurück zum Anfang, dem Scheingerichtsverfahren gegen mich.

Trotz dieser umfangreichen Beweisführung wurde ich im damaligen Selbstanzeigenprozess zu acht Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legten wir Revision ein, was dazu führte, dass das Kammergericht Berlin das Urteil kassierte und an das Landgericht Berlin zur Neuverhandlung zurückverwies.

Bedauerlicherweise liegt es dort nun seit fast einem Jahr auf Eis, obwohl ich diese Angelegenheit doch sehr gerne verhandelt gesehen hätte. (Wer diesbezüglich nähere Informationen haben möchte, dem darf ich die NJ-Berichterstattungen vom 14.06.2009 und vom 01.01.2010 empfehlen.)

Meine im Dezember 2009 wegen vierfacher Volksverhetzung erfolgte Verurteilung – sprich wegen der Verlesung von Beweisanträgen zum Holocaust – geht also im August in die zweite Runde.

Ich freue mich auf diese Verhandlung, denn es hat sich Dank des Bundes"verfassung"sgerichtes sowie ehemaliger Bundes"verfassung"srichter und auch hochrangiger jüdischer Persönlichkeiten ein Zustand eingestellt, den es bisher noch nie gegeben hat.

Mit der Entscheidung vom 4. November 2009 über die Verfassungsbeschwerde des kürzlich leider verstorbenen Rechtsanwalts Jürgen Rieger gegen das Verbot des Gedenkmarsches für den Führerstellvertreter R u d o l f H e ß hat der 1. Senat des Bundes"verfassung"sgerichtes das Verbot, den "Holocaust" zu leugnen oder zu verharmlosen (§ 130 Abs.3 StGB-BRD), bewusst und gewollt in eine Ruine verwandelt.

Die Karlsruher Richter stellten in ihrem Beschluss eindeutig fest, dass § 130 ein verbotenes Sondergesetz ist und zudem in den Schutzbereich des Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz eingreift.

Diese Ruine wird nun von uns bereitwilligen Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, in den Gerichtssälen Stück für Stück abgetragen.

Wir Deutschen haben die Pflicht, die Freiheit unseres Volkes wieder herzustellen und zu sichern.

Nur durch die erkämpfte Freiheit kann ein Volk aufs Neue aufblühen und letztlich überleben. Solange hier die Lügen der Feinde wüten, solange man uns knechtet, bewuchert und ausraubt, solange sind wir unfrei. Wir sind es unseren Frauen, Kindern, Familien und Volksgenossen schuldig!

Packen wir es an!

Spendenkonto:
Kevin Käther
Deutsche Bank
Bankleitzahl: 12070024
Kontonummer: 391104700
IBAN: DE80120700240391104700
BIC/SWIFT: DEUTDEDB160
E-Post: kevinkaether@gmx.de

Wenn Lüge, Haß und Rache wüten,
könnt Ihr die Wahrheit zwar verbieten,
doch, dass wir fest an Deutschland glauben,
kann uns der stärkste Feind nicht rauben,
Ihr mögt uns fesseln, foltern, töten,
wir stehen auf aus tiefsten Nöten,
so, wie die Sterne sich nicht biegen,
lässt sich die Treue nicht besiegen!
(Alexander Hoyer)

http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/kevins_neuer_prozess.html
.
Gruß
Der Honigmann
.

Dienstag, 6. April 2010

Ernst Zündel nach sieben Jahren Kerker entlassen


Honsik-Urteil: Vier Jahre rechtskräftig

Am Montag den 1. März 2010 öffneten sich nach sieben Jahren Kerker die Gefängnistore für Ernst Zündel in Mannheim.

Günter Deckert überreicht Ernst Zündel ein Exemplar seines Buches "Die Mannheimer Ketzerprozesse" (Ernst Zündel, Germar Rudolf und Sylvia Stolz, 304 S., A5, Broschüre-einband). Vorbestellungen zum Vorzugspreis für das Buch bitte bei Günter Deckert bestellen:

guenter.deckert@gmx.de

G.D., Pf. 100245, 69442 Weinheim/B

Ernst Zündel ist für das System die Symbolfigur des ewigen Kampfes für alles, was gut und aufrichtig ist, dementsprechend stellt er für das System den Erzfeind dar. Man wollte ihn brechen, und vor allem Rache an ihm nehmen für die Wegbereitung des jetzt in aller Welt siegreichen Revisionismus. Ohne Zündel hätte es kein Leuchter-Gutachten gegeben, ohne Leuchter-Gutachten kein Rudolf-Gutachten. Und ohne diese beiden naturwissenschaftlichen Pionierarbeiten wäre die islamische Welt heute vielleicht nicht auf siegreichem Aufklärungskurs.

Der Durchbruch, dass sich Syrien jetzt der iranischen Aufklärung angeschlossen hat, wäre wahrscheinlich ohne diese Meilensteine der Forschung nicht geschehen. Es war Ernst Zündel, der diesen Krieg um die Aufklärung begonnen hatte, gegen eine Welt von Teufel.

Die Rache, die sie an ihm nahmen war grausam. Und ohne Helden wie Dr. Faurisson, Zündel, Deckert, Rudolf, Graf, Stolz, Honsik, Kögel, Rami usw. hätte es wahrscheinlich keinen Revisionisten Horst Mahler, keinen Kämpfer Kevin Käther, keinen Widerständler Dirk Zimmermann, um nur ein paar ganz Wenige der kämpfenden Heroen namentlich zu nennen, gegeben. Das Unrecht, das diesen Menschen geschah und noch geschieht, wie auch den vielen hier aus Platzmangel nicht genannten Freiheitskämpfern und Aufklärern, schreit hinauf zum schwarzen Himmel über einem eingekerkerten und geschändeten menschlichen Geist.

Zum Zeitpunkt der Entlassung von Ernst Zündel in Mannheim wurde das Urteil gegen den Freiheitsdichter Gerd Honsik vom Wiener Bezirksgericht von fünf Jahren auf vier reduziert. Richter Dostal riet dem Freiheitsdichter, wie er die Segnungen der Lobby-Demokratie in vollen Zügen publizistisch in Anspruch nehmen könne: "Schreiben Sie Tagebücher. Geben Sie diese niemandem zum Anschauen. Schreiben Sie nix, was herausgeht," rät Richter Christian Dostal dem Verurteilten. (standard.at, 01. März 2010) Der Richter wollte mit dieser Offenheit auf die menschenfeindliche Zustände in Österreich hinweisen. Und er forderte Gerd Honsik indirekt auf, jetzt schon alles aufzuschreiben für die Zeit nach der Wende, der kommenden Anklagen wegen.

Man darf nicht vergessen, dass Honsik sich im Prozess (April 2009) nicht verteidigen durfte, keine Beweise wurden zugelassen. Er wurde jetzt also für unumstößliche Tatsachen, mittlerweile offiziell anerkannt, doch noch mit vier Jahren bestraft. Mit den bereits verbüßten 20 Monaten für das von ihm 1985 veröffentlichte Buch, "Freispruch für Hitler?", wird Gerd Honsik annähernd sechs Jahre im Kerker zubringen.

Rufen wir uns das Unrecht noch einmal in Erinnerung. Sechs lange Jahre dauerten die Ermittlungen damals für "Freispruch …". Das Gericht, und das war bis jetzt einmalig in der Geschichte der Holo-Verfolgung, beauftragte den Geschichtsprofessor Dr. Gerhard Jagschitz mit der Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis der Existenz von Vernichtungsgaskammern. Jagschitz recherchierte über fünf Jahre lang in vielen Ländern der Welt, auch in Israel. In seinem Zwischenbericht nach fast fünf Jahren schrieb er, dass ein dokumentarischer Beweis für die Existenz von Gaskammern nicht zu erbringen ist und der Straftatbestand der sogenannten Holocaust-Leugnung aufgehoben werden sollte.

Einige Monate später wurde der Prozess gegen Honsik dennoch eröffnet. Jetzt plötzlich schwörte der Gutachter, dass es wohl keinen dokumentarischen Beweis für die Judenvergasung gäbe, aber "das Wort Sonderbehandlung war das Code-Wort für Vergasungen". Diese Aussage erfolgte unter Eid. Es war ein Meineid für den Holocaust, denn 1977 hatte Jagschitz er in einem Zeitungsinterview (nochmals zitiert in Format, Nr. 21, 2001) erklärt, dass "Sonderbehandlung" tatsächlich bessere Behandlung bedeutete, keinesfalls ein Mordbefehl darstellte. Jagschitz wörtlich: "Sonderbehandlung' bedeutete eine bessere Behandlung und nicht Tötung."

Das alles interessierte das Gericht nicht, Honsik wurde 1992 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Er ging nach Spanien ins Exil. 2007 wurde er an Österreich ausgeliefert und verbüßt seither die Erst- und jetzt auch die Zweitstrafe. Im Prozess vom April 2009 wurde er u. a. verurteilt, weil er publizierte, dass im KL-Dachau niemand vergast wurde, was eine offizielle Tatsache ist.

Und wie es in der Lobby-Demokratie üblich ist, soll auch Honsiks Anwalt, der 87-jährige Dr. Herbert Schaller, ins Gefängnis gesteckt werden, weil er für seinen Angeklagten das Menschenrecht einforderte, Beweise vorbringen zu dürfen. "Schon davor hatte Schaller Richter Böhm aufgefordert, er möge Honsik erlauben 'nachzuweisen' , dass 1945 'dem deutschen Volk keine Befreiung zuteil wurde, sondern ihm ein Völkermord zuteil wurde'." (standard.at, 01. März 2010)


Beugte sich Ariel, Barbara Rosenkranz.


Gleichzeitig überraschte die bis dahin als mutige Präsidentschaftskandidatin der FPÖ geltende Barbara Rosenkranz in Wien mit der Aussage, im Fall ihrer Wahl werde sie das Verfolgungsgesetz abschaffen. "FPÖ-Präsidentschafts-kandidatin Barbara Rosenkranz forderte im Ö1-Morgenjournal erneut die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes. Für sie stünden Versammlungs- und Meinungsfreiheit an oberster Stelle." (Kurier.at, 03.03.2010)

Der Hass, der Frau Rosenkranz dann von der menschenfeindlichen Schickeria Österreichs entgegenschlug ist beispiellos. "SPÖ-Landesparteisekretär Christian Deutsch sprach von einer 'grauslichen Gesinnung' und 'zutiefst widerlichen Parolen'. Rosenkranz’ Antreten sei 'eine Zumutung für das Land und die Menschen'." (wienerzeitung.at, 03.03.2010)

Mit einem Interview wollten die Handlanger Muzikants Frau Rosenkranz hereinlegen, um ihr einen Prozess mit der Aussicht auf 10 Jahre Knast aufzudrücken, doch sie parierte geschickt: "Ob die Existenz von Gaskammern für sie außer Zweifel stehe, beantwortete Rosenkranz nicht eindeutig: Sie habe das Wissen, das man zwischen 1964 und 1976 in der Schule vermittelt bekam." (wienerzeitung.at, 03.03.2010)

Nach dem Aufruf der "Israelitischen Kultusgemeinde", die Messer gegen Frau Rosenkranz zu wetzen, kam prompt die Strafanzeige eines juristischen Gefolgsmannes: "Wiederbetätigung: Rosenkranz angezeigt. Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die FPÖ- Bundespräsidentschaftskandidatin Rosenkranz eingebracht." (Nachrichten.at, 04.03.2010)

Es dauerte nicht lange, bis Barbara Rosenkranz sich am 8. März 2010 in einem öffentlichen Ritual den Menschenfeinden und der Lüge unterworfen hatte. Sie erklärte unter Eid, dass sie selbstverständlich die Verfolgung von Wissenschaftlern und Publizisten gemäß § 3g (Verbotsgesetz) "nicht in Frage stellen" werde.

Frau Rosenkranz hätte nach dem Angriff der Israelitischen Kultusgemeinde die Kraft aufbringen und ihren Rücktritt von der Präsidentschaftskandidatur verkünden müssen. Sie hätte zeigen sollen, dass ein anständig gebliebener Mensch in einer solchen Meinungsterror-Republik nicht für das höchste Staatsamt kandidieren kann.

Barbara Rosenkranz findet es ab sofort richtig, dass sich nach dem 3g-Paragraph angeklagte Menschen vor Gericht nicht mit Beweisen verteidigen dürfen. Wie kann sie nur damit leben?

Sie präsentierte sich am Ende nur als "Neue" im "alten Club". Da denkt der Bürger, besser bei denen bleiben, die man schon kennt. Bei Rosenkranz müsste man im Fall der Wahl damit rechnen, dass sie die Verfolgungsgesetze noch verschärfen würde, nur um Herrn Muzikant besonders zu gefallen. Sie könnte Österreich auch an die Ausländerinvasionen verraten, wenn es Ariel verlangt.

Sie hätte bedenken sollen, dass dieses System ohnehin nicht überleben wird.

http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/ez_honsik.htm
.
Gruß
Der Honigmann
.