Hintergründe + Geschichte

Donnerstag, 28. April 2011

Gerichtsvollzieher/in macht sich strafbar


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….nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen. 1.nun nach § 201 StGB Aufnahmen (Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird, dies ist nun ohne Zweifel der Fall.

1 Kommentar:

  1. Ich habe mich bereits mehrfach mit diesem Gremium auseinandergesetzt, bzw. mir deren Seiten angesehen.

    Es mag zwar löblich sein was das Deutsche Amt für Menschrechte macht und auch darstellt, doch wird es in dieser Generation nicht mehr dazu kommen, dass ein Umdenken eintritt. Hinzu kommt erschwerdend, das wenn ich mich auf all diese Paragraphen berufe, vielleicht sogar ein Kommisar dieser Organisation sein sollte, mir hier jegliche rechtliche Grundelage fehlen wird. Ein Gesetzt hebelt bekanntlich ein anderes aus und eine Verordnungen wird mit einer anderen niedergeworfen, so läuft es. Gehe ich mit so einem Ausweis wie die Organisation diesen darstellt in eine Behörde, würde man dort klar sagen es handelt sich nicht um einen in dieser Zeit legitimen Ausweis, man würde diesen nicht anerkennen, ebenso nicht wie den Führerschein.

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